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Das Eigenheim und die Haftung des Bauherren

Für alle, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, gilt: Risiken in der Bau- und Planungsphase richtig einschätzen und optimal vorsorgen. Das neue Eigenheim stellt mit Sicherheit die größte Investition des Lebens dar und sollte während der Bauphase umfassend abgesichert werden.

Schon vor Baubeginn ist der Grundstücksbesitzer für jeden Schaden, der von seinem Grundstück ausgeht, haftbar zu machen. Für diese Fälle gibt es eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke, welche bis zur Fertigstellung des Hauses empfehlenswert ist.

Sobald die aktiven Bauarbeiten beginnen, steigt das Risiko und es entstehen potentielle Gefahrenquellen. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn diese trotz abgesicherter Baustellen beim Klettern im Rohbau stürzen oder im Laufe einer Begehung einer der Besucher eine Verletzung erleidet.

Das Aufstellen von Hinweisschildern im Sinne von „Betreten verboten“ und „Eltern haften für Ihre Kinder“ können den Eigentümer nicht vor Schadenersatzansprüchen schützen.

Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen und dies schon ab dem ersten Spatenstich bis zur erfolgreichen Bauabnahme oder für die Dauer von drei Jahren. Bei Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbart wird. Wir empfehlen mindestens 2 Millionen Euro oder höher.

Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Feuer-Rohbau-Versicherung. Eine ausreichende Absicherung nicht nur gegenüber Dritten erhält die Freude am zukünftigen Eigenheim. Die Feuer-Rohbau-Versicherung wird von vielen Banken als Bedingung für die Gewährung eines Baudarlehens genannt.

Unvorhersehbare Schäden am zu bauenden Haus können durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt werden, welche z.B. bei Schäden durch Vandalismus, Diebstahl von fest eingebauten Sachen wie Sanitärinstallationen oder auch ungewöhnlichen Witterungsereignissen greift. Die Bauleistungsversicherung schützt übrigens auch Auftragnehmer des Bauherren, wie beispielsweise den Handwerksbetrieb. Hierfür entstehende Kosten können anteilig auf beteiligte Unternehmen umgelegt werden.

Sobald Freunde oder Verwandte länger als sechs Tage beim Bau helfen oder unterstützen, benötigen diese einen Unfallversicherungsschutz und müssen als sogenannte Hilfsarbeiter bei der örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Der Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung bietet Bauherren die Möglichkeit, etwaige Helfer bestmöglich abzusichern.

Lassen Sie sich bevor das Bauprojekt startet von Fachleuten aus der Versicherungsbranche beraten und ein für Sie passendes und individuelles Versicherungspaket schnüren.