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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Für die Begutachtung von Wohnhäusern, Firmengebäuden und behördlich genutzten Immobilien sowie von anderen Bauwerken (beispielsweise Brücken) werden Sachverständiger für Schäden an Gebäuden benötigt. Diese können eine realistische Werteinschätzung vornehmen, zugleich aber auch vorliegende Schäden begutachten und hier Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.

Auch bei der Errichtung von Neubauten kommen Bausachverständige zum Einsatz. Wir möchten in diesem Beitrag unter anderem aufzeigen, wer als Bausachverständiger tätig werden kann, welche Voraussetzungen er bei dieser Berufswahl erfüllen muss, welche Tätigkeiten zu seinem Aufgabenbereich gehören und mit welchem Gehalt er in etwa rechnen kann. Der Einfachheit halber wählen wir in diesem Beitrag die männliche Form.

Der Beruf des Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Berufsbeschreibung: Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

An vielen Gebäuden und Bauwerken kommt es im Laufe der Zeit zu Schäden, vor allem am Mauerwerk. Damit diese rechtzeitig erkannt und behoben werden können, sollte ein Gutachter für Bauschäden hinzugezogen werden. Dieser verfügt über eine entsprechende Ausbildung, wird auch die kleinsten Mängel aufdecken und Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung aufzeigen. Die für die Schadensbeseitigung entstehenden Kosten und auch den Grad der Wertminderung eines Gebäudes ermittelt er ebenfalls anhand bestimmter Vorgaben. Des Weiteren kann er auch mit der Begleitung und Abnahme von Sanierungsmaßnahmen betraut werden.

Gleichzeitig kann er auch die Wertermittlung von Immobilien übernehmen, wenn beispielsweise das zu bewertende Gebäude verkauft werden soll. Dafür ist allerdings eine umfassende Ausbildung notwendig. Regelmäßige Weiterbildungen sind ebenfalls Pflicht. Auch für die Inanspruchnahme von Darlehen zur Gebäudesanierung ist oft die Hinzuziehung eines Energie-Effizienz-Experten vorgeschrieben. Viele Sachverständige für Schäden an Gebäuden sind daher auch als Energieeffizienzexperte tätig.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, sind umfangreiche bauliche und technische Kenntnisse notwendig. Diese erwerben sie beispielsweise im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung und in den darauffolgenden Berufsjahren.

Kernkompetenzen

Zu den Kernkompetenzen, über die Baugutachter verfügen müssen, gehören unter anderem umfangreiches Wissen in den Fachbereichen Baukonstruktion, Bauphysik, Baustatik, Baustoffkunde, Bautechnologie, die Gutachter- und Sachverständigentätigkeit, Schadensanalyse sowie das Taxieren, Bewerten und Abschätzen von Schäden, Kosten notwendiger Maßnahmen etc. Sehr gut ist es, wenn für die Ausübung des Berufes auch Kompetenzen aus den Bereichen Bauchemie, -informatik, -sanierung, Bau- und Architektenrecht, Betonfertigteilbau, Betontechnologie, Brandschutz, Denkmalschutz, Design-Risk-Management, technische Dokumentation, Fertigteil-, Grund und Holzkonstruktionsbau, konstruktiver Ingenieurbau, Immobilienbewertung, Kundenberatung, Spannbetonbau, Umweltrecht, -schutz und -technik sowie Vermessung hinzukommen.

Zu den Auftraggebern von Bausachverständigen gehören unter anderem Anwälte und Gerichte, weitere Behörden, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Mieter, Vermieter, Private Bauherren, Hausbesitzer, Immobilienverkäufer/-käufer, aber auch Bauunternehmen bzw. Bauträger.

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zum Thema Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Berufliche Perspektiven

In den kommenden Jahren ist eine große Renovierungswelle zu erwarten, denn die Europäische Kommission hat im September 2020 das „neue Europäische Bauhaus“ gestartet. Man geht davon aus, dass mindestens 40 Prozent der Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von Gebäuden und Infrastruktur verursacht wird. Nachhaltige Bauweisen, neue Designformen, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Big Data wird die Ressourceneffizienz steigern und auch die Lebensqualität verbessern. Der vorhandene Gebäudebestand soll durch Renovierungen seinen Teil dazu beitragen, die Renovierungsquote bis 2030 zumindest zu verdoppeln. Das wird sich auch auf Fachkräfte aus dem Bauwesen und somit auch auf Bausachverständige auswirken, die eine noch stärkere Nachfrage erfahren dürften. Des Weiteren wird es auch weitere bundesdeutsche Förderprogramme zur Sanierung von Gebäuden geben, von denen auch Bausachverständige profitieren können.

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Wer kann Sachverständiger für Schäden an Gebäuden werden?

Wer als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden arbeiten möchte, muss entweder eine Ausbildung zum Handwerksmeister oder Techniker abgeschlossen oder ein ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium erfolgreich absolviert haben. Mögliche Studienfächer sind hier:

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • Bauphysik sowie Wasser- und Bodenmanagement/Wassertechnologie.

Mehrjährige Berufserfahrung wird vorausgesetzt. Ein Meisterbrief bzw. ein Abschlusszeugnis muss ebenfalls vorliegen.

Die Ausbildung

Für die Ausbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden werden entsprechende Lehrgänge angeboten. Wer diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, muss regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Denn die technischen Möglichkeiten, aber auch die gesetzlichen Vorgaben ändern sich stetig. Wer beispielsweise in die Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena (die diese unter anderem im Auftrag der KfW führt) aufgenommen werden möchte, muss aller drei Jahre Nachweise für seine Weiterbildungen vorlegen, ansonsten wird er aus der Liste gestrichen. Es ist aber notwendig, in dieser Liste zu stehen, um Fördermittel beantragen zu können.

Zudem gibt es die Möglichkeit, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Privatpersonen, Behörden, Unternehmen, Gerichte und Banken tätig zu werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine Bestellungskörperschaft (beispielsweise Architekten-, Handwerks-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammer). Wichtig sind hier eine überdurchschnittliche Qualifikation und Seriosität. Die öffentliche Bestellung wird nur für ein bestimmtes Sachgebiet erteilt. Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden darauf vereidigt, dass sie ihre Sachverständigendienstleistungen unabhängig, persönlich, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen haben und dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Aller 5 Jahre wird diese Bestellung überprüft. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 17.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, darunter zahlreiche Bausachverständige.

Aufgabe der öffentlich bestellten Sachverständigen ist die Erstellung von Gutachten, die Durchführung von Beratungen. Sie überwachen und überprüfen Maßnahmen, übernehmen schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten. Ihre öffentliche Bestellung ist bundesweit gültig.

1. Die Bausachverständigen Ausbildung

Nach erfolgreicher Schulausbildung und Lehre oder Studium in einem der oben genannten Fächer und einigen Jahren Berufspraxis können Sie sich zum Bausachverständigen ausbilden lassen.

Oftmals erfolgt die Ausbildung in mehrtägigen Lehrgängen oder Modulen. Diese werden mittlerweile nicht nur als Präsensveranstaltungen, sondern auch in Form von Webinaren angeboten. Bei einigen Anbietern ist zudem ein vorbereitendes Selbststudium möglich, das auch um Webinare ergänzt wird. Natürlich entstehen durch diese zusätzliche Ausbildung Kosten, die beispielsweise das entsendende Unternehmen tragen kann. Binnen kurzer Zeit werden sich diese Kosten amortisiert haben. Für diese Aus- bzw. Weiterbildung kann Bildungsurlaub beantragt werden.

Inhalte der Ausbildung zum Bausachverständigen sind unter anderem die Aufgaben und Arbeitsweisen des Sachverständigen, die fachliche Lehre und die Rechtslehre. So wird in den modal-Bau-Lehrgängen unter anderem auf das Berufs- und Erscheinungsbild des Bausachverständigen, die Bestellungsvoraussetzungen, die Sachverständigenordnung, die Schadensbegutachtung im Bauwesen, die Schadensfeststellung, Schadensbeurteilung, Schiedsrichterfunktion, Beweissicherung, über Hilfsmittel zur Begutachtung und Dokumentation von Schäden, aber auch auf die praktische, selbstständige Arbeit, die rechtliche Stellung und die Grundlagen für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke eingegangen.

Nach der Ausbildung ist eine Fachverbandsprüfung abzulegen. Dies ist beispielsweise bei uns der DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH, beim TÜV und bei anderen Berufsfachverbänden möglich.

2. Die Bausachverständigen Weiterbildung

Um auf dem aktuellsten Wissensstand zu bleiben, müssen Sachverständige regelmäßig an Anpassungsweiterbildungen teilnehmen und dies durch Zertifikate nachweisen. Wer sich zusätzlich qualifizieren und aufsteigen möchte, der sollte an den sogenannten Aufstiegsweiterbildungen teilnehmen. Beide Varianten werden auch von der modal gmbh & co. kg angeboten.

Als Bausachverständiger haben Sie die Möglichkeit, sich in verschiedenen Teilbereichen weiterzubilden und sich so zu spezialisieren. Die modal gmbh & co. kg gmbh & co. kg bietet hier unter anderem Weiterbildungs- und Vertiefungsseminare zu den Themenbereichen „Der Sachverständige im Zivilprozess“, „Feuchte-Schimmelschäden/Feuchtediagnostik“, „Gebäudebuch/Gebäudedokumentation“, „Liquidations- und Residual-Verfahren“, „Mietwertermittlung/Eigentumswohnungen“, „Risikomanagement kurz und kompakt“ (Webinar), „Risse und Bauschäden“, „Sachkunde Schimmelpilzschäden“, „Wertermittlung für Makler“ und „Wertermittlung von Immobilien“ an. Auf Wunsch werden zudem individuelle Weiterbildungsangebote für Unternehmen erstellt. Die Weiterbildungslehrgänge der modal gmbh & co. kg werden in verschiedenen Städten Deutschlands angeboten und finden auch als Webinar statt. Eine Übersicht über die nächsten Veranstaltungen ist auf der modal-Webseite zu finden.

Tätigkeitsbereiche

Die Tätigkeit als Sachverständiger ist sehr abwechslungsreich und setzt Objektiviität, Unabhängigkeit und ein großes Fachwissen voraus. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören unabhängige fachliche Beratungen, die Beurteilung von Schäden und die Ermittlung von Schadensursachen, die Bewertung eines Sachverhalts, die (außer-)gerichtliche Klärung von Streitigkeiten, Feststellungen zu Beweiszwecken, die Beratung beim Hauskauf, die Baubegleitung und -überwachung. Oftmals stellen die Gutachten die Basis für eine Einigung dar.

Zu den Aufgaben eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden gehört es unter anderem festzustellen, ob Bauleistungen fachgerecht ausgeführt wurden, die Ermittlung des baulichen Gebäudezustands, die Bestimmung des Schadensausmaßes. Sie klären sowohl die Ursachen der Schäden ab und schätzen die Kosten für deren Beseitigung. Auch den Grad der Wertminderung des Gebäudes bestimmen sie. Zu den am häufigsten anfallenden Tätigkeiten gehört die Anfertigung von Gerichts- Privat- und Schiedsgutachten. Weiterhin schätzen sie Grundstücke und Gebäude bezüglich ihres Verkehrs- respektive Ertragswertes und können zudem auch den Mietwert ermitteln.

Sie führen dazu beispielsweise Ortstermine durch, erstellen Gutachten und erläutern diese in Gerichtsprozessen, sie erteilen Zertifikate bzw. Qualitätssiegel, die die Nachhaltigkeit bzw. Energieeffizienz eines Gebäudes bestätigen, begutachten Mängel und analysieren Schäden an den Bauwerken. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Anteile eines Verursachers am Gesamtschaden zu ermitteln. Des Weiteren können sie auch die Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Honorarforderungen beurteilen. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn mehrere Angebote bzw. Kostenvoranschläge eingeholt werden und dann gemeinsam mit dem Bauherrn eine Entscheidung getroffen werden soll. Später können dann die eingereichten Rechnungen kontrolliert werden. Hierbei unterscheiden sich neben der Honorarleistung oftmals Kleinigkeiten wie Büromaterialien oder gedruckte Plots bei einem Plotservice. natürlich bilden diese nicht die Hauptkosten ab, sind aber in der Gesamtrechnung mit einzukalkulieren.

Zu den Auftraggebern von Bausachverständigen gehören unter anderem Anwälte und Gerichte, weitere Behörden, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Mieter, Vermieter, Private Bauherren, Hausbesitzer, Immobilienverkäufer/-käufer, aber auch Bauunternehmen bzw. Bauträger.

Bausachverständiger Gehalt

Das Gehalt eines Bausachverständigen hängt von einigen Faktoren ab. Arbeitet er in einem Sachverständigenbüro, oder ist er selbstständig? Über wieviel Erfahrung verfügt er und wieviele Kunden betreut er im Monat? In welcher Region ist er tätig? Wie viele Baubetreuungen übernimmt er?

Wer im Monat zwei Gebäudebewertungen im Wert von etwa 230.000 Euro vornimmt, kann dafür laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2.200 Euro berechnen. Übernimmt er zudem fünf Schadensbegutachtungen, die jeweils 16 Stunden dauern, kann er bei einem Stundensatz von 65 Euro mit weiteren 5.200 Euro Einnahmen rechnen. Liegen die Eigenaufwendungen dann bei ungefähr 1.500 Euro, so beläuft sich sein monatliches Einkommen auf etwa 5.900 Euro.

 

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