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Die Spätfolgen von Wasserschäden vermeiden

Nach einem Wasserschaden werden die möglichen Folgen für Bausubstanz, den eigenen Geldbeutel und die Gesundheit oft vergessen oder aufgrund von Unwissenheit und mangelnder Beratung nicht berücksichtigt.

Wer sich nach einem Wasserschaden rechtzeitig um professionellen Beistand in Form von qualifizierten und anerkannten Gutachtern bemüht, kann die unliebsamen Folgen deutlich mindern oder gar vollständig bannen.

Sachverständige schaffen Klarheit und geben einen detaillierten Überblick über die Schadenssituation und die möglichen Gefahren durch Schimmel oder finanzielle Problematiken einer optimalen Sanierung im Zusammenspiel mit der Schadensregulierung durch die Versicherung.

Leider liegt bei der Schadensregulierung durch die Versicherungen nicht die Gesundheit des Kunden im Vordergrund, vielmehr werden die Möglichkeiten einer Kostenreduzierung in den Mittelpunkt gerückt.

Wir empfehlen Ihnen:

Lassen Sie sich im Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung einwickeln! Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine unabhängige Beratung durch einen Experten!

Die DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie auf der Suche nach Unterstützung und Rat im Schadensfall sind. Sie können über unsere Internetseite oder unsere Hotline 02103-961930, bundesweite Ansprechpartner ermitteln, die Ihnen schnell und unproblematisch zur Seilte stehen.

Durch eine fachmännische Beratung und Analyse der Schadenssituation können mögliche Spätfolgen erfasst, gesundheitliche Risiken gebannt und eine optimale, qualitative Sanierung geplant werden. Ihre Gesundheit und finanzielle Sicherheit, müssen nach einem Schadensfall im Vordergrund stehen und dürfen nicht den finanziellen Interessen Dritter unterliegen.

Bedenken Sie, dass eine fehlerhafte Erstsanierung auf Basis einer Versicherungsregulierung nicht ungeschehen gemacht werden kann. Eine evtl. erneute Instandsetzung wird nur noch aus Ihrer eigenen Börse finanzierbar sein.

Krankheitsauslöser rechtzeitig erkennen

Nach einem Wasserschaden gilt es eine schnellstmögliche Gefahrenanalyse durchzuführen um die Sanierungsmassnahmen planen zu können. Um die Gefahren richtig einschätzen zu können, setzen Experten und gutachter auf die Entnahme von Proben, welche in einem Labor einer umfassenden Analyse unterzogen werden. Untersucht werden sollten sowohl die Raumluft, die Bausubstanz und auch Einrichtungsgegenstände, welche weiterhin genutzt werden sollen.

Achtung! Nicht jeder Wasserschaden darf gleich behandelt werden. Besondere Umsicht ist z.B. bei Heizungswasserschäden geboten, da im Zusammenspiel zwischen Feuchtigkeit und Wärme, ideale Bedingungen für die gefährlichsten aller Schimmelpilze herrschen.

Leider werden Schimmelpilze und auch Bakterien zu spät als Krankheitsauslöser erkannt. Die Schulmedizin neigt dazu die gefahren einer möglichen Wohnraumbelastung zu spät zu berücksichtigen, was gerade bei Immungeschwächten Personen zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann.

Die objektive Schadensaufnahme

Um eine objektive und für den Geschädigten langfristige und optimale Lösung zu erzeugen ist die Beauftragung eines eigenen Gutachters unabdingbar. Der eigene Gutachter ist weisungsungebunden und arbeitet nicht nach den Richtlinien oder im Eigeninteresse der Versicherer. Wenn überhaupt unterliegt er den Anweisungen des Geschädigten und in der Verpflichtung zur Wahrnehmung dessen Interessen.

Objektivität und Unabhängigkeit sorgen für die reibungslose Sanierung und die dauerhafte Sanierung.

Nutzen Sie die Leistungen eines Gutachters aber nicht nur zur Schadensaufnahme. Auch die Überwachung der Sanierungsarbeiten sollte vereinbart werden, da bei vielen Sanierungsbetrieben, aufgrund von mangelndem Fachwissen, häufig nur mangelhafte Sanierungskonzepte umgesetzt werden.

Die abschließende Kontrolle durch den Gutachter gibt Sicherheit und trägt dazu bei, dass keine Folgekosten entstehen auf denen die Geschädigten sitzenbleiben.

Ein sollten Geschädigte nie vergessen: Ein später entdeckter Folgeschaden, wie Schimmelbefall oder ähnliches, wird im Sinne einer Regulierung von den meisten Versicherungen rigoros abgelehnt.