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Rauchmelder retten Leben

Leider werden wir (Feuerwehrleute) immer wieder zu Brandeinsätzen gerufen, bei denen sich Menschen in lebensbedrohlichen Situationen befinden oder bereits durch Rauchgase getötet wurden. Zirka 85 % der Brandtoten sind Rauchtote, das heißt, dass bei den jeweiligen Fällen weder übermäßige Temperatur, noch offene Flammen den Körper berührt haben

Heutzutage ist es mit geringem finanziellen Aufwand möglich, sich vor diesen tödlichen Gefahren zu schützen. Daher erstaunt es, dass die Politik nicht in der Lage ist, bundeseinheitlich Rauchmelder vorzuschreiben und zwar nicht nur für Neubauten, sondern auch für Altbauten. Es sollte ein Gesetzt erlassen werden, in dem Rauchmelder für jede Wohnung vorgeschrieben sind. Hier muss der Betreiber der Wohnung in die Pflicht genommen werden. Das heißt, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und bei Privateigentum der Eigentümer selbst zuständig ist. Die Kontrolle entsprechender Maßnahmen könnte z. B. durch den Schornsteinfeger erfolgen.

Zur Bewusstlosigkeit können bereits drei Atemzüge der Brandgase führen. Der Mensch ist dann nicht mehr steuerungsfähig, atmet weiter Brandgase ein und verstirbt in kürzester Zeit.

Daher ist es notwenig, die Rauchmelder von der Anzahl und der Position so festzulegen, dass eine Branderkennung (Rauchentwicklung) so früh wie möglich erfolgt. Dadurch wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, rechtzeitig zu flüchten, bzw. je nach Situation einen ersten Löschversuch vorzunehmen. In kleineren Wohnungen ist es ausreichend, wenn dort so genannte Einzelrauchmelder in den Wohnräumen, Fluren und Schlaf-/ Kinderzimmern installiert werden. In Wohnungen die über mehr als eine Etage verfügen, oder in Ein- oder Mehrfamilienhäusern, sollten auf jeden Fall vernetzte Rauchmelder (Keller, Flure, Treppenräume, Wohnräume, Schlafzimmer, Dachböden) installiert werden.

Vernetzte Rauchmelder gibt es in zwei Ausführungen. Zum einen leitungsvernetzte Rauchmelder und zum anderen funkvernetzte Systeme. Beide Arten werden mit 9V Batterien gespeist. Eine akustische Signalisierung, die von einer Alarmierung deutlich zu unterscheiden ist, zeigt das Austauschen der Batterie an. Der Vorteil bei vernetzten Rauchmeldern ist die die Alarmierung aller Rauchmelder, selbst wenn nur ein Rauchmelder ausgelöst. Diese Funktion bietet ein Einzelrauchmelder nicht. Der Alarmierungston beider Rauchmeldearten erreiche ein Lautstärke von 85 Db(A).

Bevor Rauchmelder angeschafft werden, sollte auf jeden Fall ein Fachmann hinzugezogen werden. Eine Beratung sollte immer in den entsprechenden Objekt stattfinden.

Rauchmelder sollten unbedingt das „VDS“- Kennzeichen tragen, nur damit ist eine sichere Funktion gewährleistet.

Auto: Wilhelm Friedhof – Brandoberinspektor, Sachverständiger