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Das Qualitätsniveau am Bau sinkt - Fachbeitrag von Klaus Marzahn

Immer wieder treffe ich mit meinen Kollegen der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH auf die schlechter werdende Qualität am Bau.

Jedes Jahr müssen wir Sachverständigen uns mit dem Versagen und den Fehlern von Bauträgern auseinandersetzen. Private Existenzen werden durch schlecht Planung und Ausführung vieler Bauträger leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Besonders die Anbieter von Fertighäusern und Bauträger aus dem Bereich Schlüsselfertiges Bauen fallen negativ auf. Speziell beim Vertragsabschluss entstehen Probleme durch nicht vorhandene verbindliche Vorschriften. Private Bauherren sind bei der Vertragsgestaltung den Bausträgern ausgeliefert, wenn es um die Formulierung der Bau- und Leistungsbeschreibungen geht. Durch die freie Formulierung werden die Bedingungen, Zahlungspläne und alle Termine diktiert.

Im Austausch mit vielen Kollegen aus dem Mitgliedsverbund der DESAG ergab sich, dass bei mehr als der Hälfte alles Bauverträge die Beschreibung der wichtigsten Planungs- und Bauleistungen fehlen. Vielfach fehlt die heute nicht zu vernachlässigende Berechnung des Energieverbrauchs im Vorfeld der Arbeiten um einen späteren Vergleich nach Fertigstellung des Gebäudes zu ermöglichen. Noch schlimmer sind die oftmals undeutlichen oder fehlenden Vereinbarungen wenn es um eigentlich selbstverständliche Dinge wie den Anschluss an das Kanalnetz, die Isolierung des Kellers oder die Wärmedämmung des Daches geht.

Sieht man sich die Leistungsbeschreibungen an, fehlen häufig die Angaben zur Ausstattung und über die Qualität der Baustoffe. Gerade die Ausstattungsdetails wie Türen, Fenster, Bodenbeläge und Sanitärobjekte sollten deutlich im Vertrag festgehalten werden.

Das Thema Baustelleneinrichtung führt bei vielen Bauherren zu einem bösen Erwachen, wenn auf einmal Kosten für den Baustrom, Bauwasser, Versicherung und Kranstandplatz anfallen, von denen im Vertrag keine Rede war.

Speziell in letzter Zeit taucht ein altes Übel wieder auf: die Zahlung per Vorkasse. Auf dem Bau üblich ist eigentlich eine Zahlung nach der jeweils erbrachten Leistung. Leider tauchen wieder häufig Fälle auf, in denen Bauträger den Bauherren zur Vorkasse bitten. In einem Vertrauensverhältnis unter Umständen kein Problem, geht der Bauträger jedoch in Insolvenz, stehen die Bauherren vor dem Ruin. Viele unserer Kollegen hatten schon mit ähnlichen Fällen zu tun.

Ein Bauherr ist gut beraten, wenn er sich einen erfahrenen Sachverständigen sucht, welcher nicht nur den Vertrag gewissenhaft prüft, sondern auch eine Bauüberwachung durchführt um die Standartfehler zu vermeiden. Speziell beim Thema schlüsselfertiges Bauen empfiehlt sich die Beratung durch den Gutachter.

Autor: Klaus Marzahn, geprüfter und anerkannter Sachverständiger