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Der IT Freelancer als Sachverständiger und Datenschutzbeauftragter

Wer konnte in den 1980ern schon ahnen, dass in unserer Zeit die Informationstechnologie Gegenstand tausender kleiner und großer Auseinandersetzungen werden würde?

Projektplanungen und Projektabrechnungen, technische Überprüfung von Lieferungen und Leistungen, Wertbestimmung bei Versicherungsfällen, Verfolgung von Computerkriminalität und Regelungen im Datenschutz sind Gebiete, die ein IT-Freelancer technisch beherrschen kann. Er kann sich daraus ein gutes Einkommen verschaffen, wenn er in der Lage ist, sein Wissen in zuverlässiger Form in Entscheidungsprozesse einzubringen.

Der hohe Bedarf an Experten, die glaubwürdige Gutachten und zuverlässige Verfahrensverzeichnisse zum Nachweis über die Einhaltung der Datenschutzregelungen verfassen können, ist bei weitem nicht gedeckt. Einen steigenden Bedarf weisen speziell Unternehmen auf, welche aufgrund mangelnder Sensibilisierung, fehlendem Wissen oder ungeeignetem Personal in den IT-Abteilungen nicht in der Lage sind, auch nur die Grundlagen des Datenschutzes erfolgreich umzusetzen.

Vielfach sind keine Datenschutzbeauftragten oder nur unzureichend qualifizierte Datenschutzbeauftragte bestellt. Hier besteht ein fast unkalkulierbarer Nachholbedarf, welcher von Experten aus den Bereichen Datenschutz, IT-Security und Forensik folgendermaßen beziffert wird:

  • Unternehmen mit mangelndem Datenschutz                                          8 von 10
  • Unternehmen mit mangelnden Sicherheitsbarrieren                               7 von 10
  • Unternehmen mit unzureichend geschultem Personal                            9 von 10

Im Bereich der Kleinunternehmer ist die Situation aufgrund von geringeren Bildungsetats noch verheerender.

Der Markt bedarf fachlich und rechtlich geschulter Experten, die mit Sachverstand und KnowHow die Lücken in Unternehmen, z.B. als externer Mitarbeiter, füllen können. Durch die hohe Relevanz im Segment Sicherheit sind der versierte Umgang und die Erfahrung in den Bereichen Netzwerktechnik, Datenbanktechnik, Internet- und Intranetsicherheit als Wissens-Schwerpunkt zu sehen.

Hier trat in den letzten Jahren immer mehr die DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH hervor, in der zahlreiche selbstständige IT-Fachleute Mitglied geworden sind. Über 1000 IT-Freiberufler haben mittlerweile erfolgreich an den DESAG Prüf- und Qualitätssicherungssystemen für Sachverständige und Datenschutzbeauftragte teilgenommen und somit die Basis für ein zweites Standbein oder ein Hauptgeschäftsfeld geschaffen.

Durch die DESAG werden mittlerweile über 600 engagierte und qualifizierte Experten der IT-Branche direkt betreut. Zu den umfangreichen Betreuungsleistungen gehört nicht nur die fachliche und rechtliche Unterstützung durch erfahrene Sachverständige und Rechtsanwälte. Auch die Unterstützung und Führung in Fragen des Marketings ist Teil der Betreuungsprogramme und bietet die Grundlage zur erfolgreichen Umsetzung auf dem Markt. Die DESAG schafft fachübergreifende Synergien unter den betreuten Mitgliedern und fördert somit das Tagesgeschäft des IT-Freelancers.

Die aktuelle Situation bietet sowohl jungen, mit den neuesten Techniken vertrauten Gründern, als auch erfahrenen EDV-Unternehmern und sattelfesten Projektplanern ein breites Spektrum an Aufgaben, die in der Regel persönlich gelöst werden müssen. Die Möglichkeiten zur Etablierung von Geschäftsfeldern sind in diesem Bereich vielseitig und umfassend. Sie reichen von der standardmäßigen Erstellung von Gutachten zur Schadens- oder Wertfeststellung für Versicherungen, Gerichte und Unternehmen, bis hin zu Funktionalitätsanalyse von Systemen und Anwendungen und den damit verbundenen Themen, wie z.B. die Qualitätssicherung und Optimierung von Arbeitsabläufen.

Die Entwicklung von kriminellen Energien im IT-Sektor ruft weitere anspruchsvolle Einsatzgebiete hervor. Speziell die Nachfrage bei der Aufklärung von Betrugs- und Untreuehandlungen, sowie die Begutachtungen von Datenmanipulationen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Alleine durch das Sachverständigen-Netzwerk der DESAG wurden im Jahr 2006 über tausend Fälle aufgeklärt.

Für die Leistungen werden häufig Vorschüssige und durchaus beachtliche Honorare entrichtet. Ein durchschnittliches Schadensgutachten für Versicherungen, z.B. bei einem Überspannungsschaden an einer Server-Client Struktur im mittelständischen Unternehmen, bringt bei der Abrechnung des Gutachtens ca. 2.500,- € (20 effektive Einsatzstunden).

Deutlich höher fallen die Vergütungen in Bereichen der forensischen Aufklärung, wie der Spurensicherung in Fällen von Datenmanipulation oder der forensischen Auswertung im Zusammenhang mit kinderpornographischen Darstellungen aus. Ausreichend qualifizierte IT-Freelancer generieren in diesem Segment Stundensätze von bis zu 200,- €.

Bei der Zusammenarbeit mit den Gerichten werden EDV-Experten im 10-stufigen Honorar-System in der Stufe 8 (Datenverarbeitung) einsortiert:

Im Folgenden ein kurzer Auszug aus dem Honorarsystem des

“Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz“ (www.jveg.de)

§ 9       Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher

(1) Der Sachverständige erhält für jede Stunde ein Honorar

in der in Höhe von Honorargruppe … … Euro

7          80

8          85

9          90

Zusätzlich werden natürlich noch Fahrtkosten, Fotodokumentationen, Schreibarbeiten, etc. entlohnt.

IT-Sachverständige und externe Datenschutzbeauftragte sind hauptberuflich tätig oder erweitern ihren Leistungsbereich durch diese Leistungen. IT-Sachverständige werden direkt von den Gerichten, Versicherungen und Unternehmen der freien Wirtschaft gesucht und beauftragt. Durch gezieltes Marketing und die Unterstützung von Berufsgemeinschaften wie der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft können qualifizierte Experten ein starkes zweites Standbein generieren.

Das Marketing des Sachverständigen richtet sich immer nach den fachlichen Schwerpunkten und den damit verbundenen Auftraggebern, z.B. ist ein erfahrener Softwareentwickler der ideale Partner für Unternehmen der Softwareentwicklung, wenn es um Funktionalitätsanalysen und Fragen der Qualitätssicherung geht. Der Hardwarespezialist hingegen ist der Partner von Versicherungen im Schadensfall.

Zusätzlich zu den fachlichen Voraussetzungen müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein, hierzu gehört die Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge entstehend aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie die ausreichende Absicherung bei Haftungsfragen an den Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten.

Jeder Sachverständige, Gutachter und Datenschutzbeauftragter ist für sein Werk haftbar zu machen und muss sich mit speziellen Versicherungspolicen absichern. Die normale Berufs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus. Sachverständigengremien wie die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft haben auch hier als Vorreiter für die Entwicklung von umfangreichen und günstigen Versicherungskonzepten, z.B. in Zusammenarbeit mit der Zurich Gruppe gearbeitet.

Auch die Qualität bei der Ausbildung von IT-Freelancern zu Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten hat in der Vergangenheit zugenommen.

So ist die Firma Modal (www.modal.de) seit über zehn Jahren erfahren in der Ausbildung von Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten in Deutschland. Die Modal bietet an verschiedenen Standorten in Deutschland Wochenkurse zum IT-Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten an. Durch die Investition von ca. 2.200,00 € für Ausbildung und Prüfung zum Sachverständigen oder Datenschutzbeauftragten, erschließt sich ein interessanter Markt für jeden IT-Unternehmer.