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Nach dem Autounfall gilt: Ruhe bewahren!

Viele kenne diese Situation, ein großer Knall und man steckt mittendrin im Autounfall. Unabhängig ob fremd oder selbst verschuldet, nach dem Knall ist der Schreck groß und vielfach bricht Chaos am Unfallort aus. Um Fehler zu vermeiden und als Geschädigter keine Verluste zu erleiden muss hier eine Regel gelten: Ruhe bewahren!

Hektik führt nach dem Unfall oft zur Vernachlässigung einiger wichtiger Punkte, welche sich bei der späteren Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als schwere Fehler herausstellen und sich äußerst negativ auf die Regulierung des Schadens auswirken können.

Die folgenden Regeln sollen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen:

Versuchen Sie nach dem Unfall einen klaren Kopf zu bewahren und dokumentieren Sie schnellstmöglich den Verlauf des Unfallgeschehens. Besonders wichtig ist hierbei die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge um z.B. innerhalb einer Unfallrekonstruktion den genauen Ablauf zu beweisen. Sollte die Möglichkeit bestehen, so empfiehlt es sich die Fahrzeuge in Unfallposition zu belassen, eine Fotodokumentation zu erstellen oder eine Skizze des Unfalls anzufertigen. Anhand von Kollisionswinkeln und den Beschädigungen an den einzelnen Fahrzeugen ist es erfahrenen Gutachtern später möglich einen detaillierten Ablauf des Unfalls zu skizzieren bzw. mithilfe von Softwarelösungen darzustellen.

Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden empfiehlt es sich die Polizei zu informieren, selbst wenn der Unfallgegner ein Verschulden seinerseits einräumt.

Achten Sie auf an der Unfallstelle anwesende Zeugen und lassen Sie sich deren Personalien geben bzw. erfassen Sie Kennzeichen von Fahrzeugen, welche in der Umgebung des Unfallgeschehens befindlich sind und deren Insassen den Unfall evtl. gesehen haben. Jeder zusätzliche Zeuge kann im Streitfall nützlich sein.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Mitschuld oder alleinige Schuld an dem Unfall haben, so äußern Sie diese Meinung nicht und unterschreiben Sie vor allem keine derartig lautenden Erklärungen am Unfallort. Eine einmal getätigte Unterschrift/ Erklärung lässt sich schwer negieren.

Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen. Heutzutage ist die Regulierung eines Unfallschadens so umfangreich und mitunter kompliziert, dass sich Laien vielfach verstricken und auf wichtigen Positionen Ihres Schadens sitzen bleiben. Die durch die Beratung entstehenden Kosten sollte niemand scheuen. Bei einem Nichtverschulden des Unfalls werden die Kosten des Anwalthonorars als Schaden aufgenommen und im Rahmen der Ersatzpflicht durch die gegnerische Versicherung übernommen.

Haben Sie beim Unfallgeschehen eine Verletzung davongetragen? Suchen Sie umgehend einen Arzt auf damit dieser feststellen kann, ob vorliegende Beschwerden einen Zusammenhang mit dem Unfall haben. Lassen Sie sich über den Befund ein Attest ausstellen. Sammeln Sie für eine Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld Quittungen für alle anfallenden Kosten wie Praxisgebühr, Apotheke, Taxifahrten, Krankenhauszuschlag, etc.. Speziell bei Verletzungen gilt die Hilfe eines Anwalts als unverzichtbar, da nur ein Anwalt die Details Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld oder weitere Ansprüche auf Schadensersatz wie Behandlungskosten oder Haushilfeschaden erfassen kann.

Durch einen Unfall steht man oftmals vor einer Vielzahl ungeklärter Fragen. Darf ich ein Ersatzfahrzeug mieten? Muss ich den Wagen zur Reparatur bringen oder bekomme ich den Schaden anderweitig ersetzt? Darf ich das Fahrzeug reparieren lassen auch wenn ein Totalschaden vorliegt?

Die erfolgreiche Abwicklung eines Unfallschadens ist davon abhängig, ob von Anfang an die richtigen Wege genommen werden um Ansprüche zu festigen.

Einige Punkte zum Abschluss:

  • Nach einem Unfall sind alle Unfallbeteiligten verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern. Zusätzlich müssen sich alle Unfallbeteiligten erkennbar machen bzw. Ihre Beteiligung am Unfall melden.
  • Rufen Sie auch bei vermeintlichen Bagatellschäden die Polizei hinzu.
  • Verlassen Sie nicht einfach den Unfallort! Sie haben eine Wartepflicht! Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Sie sollten die Polizei über den Unfall informieren. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, machen Sie sich evtl. nach § 142 StGB der Unfallflucht strafbar.

Fachbegriffe die oft im Zusammenhang mit der Unfallregulierung auftauchen

Totalschaden

Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der (wirtschaftlich) nicht mehr behoben werden kann. Derartige Schäden treten häufig an Fahrzeugen auf, die in schwere Unfälle verwickelt worden sind.

Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.

Wiederbeschaffungskosten

Die Wiederbeschaffungskosten eines Gutes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes in der Zukunft dar. Sie führen zu einer besseren Substanzerhaltung als Zeitwerte, sind dagegen aber auch schwerer und ungenauer zu ermitteln. Anwendung finden die Wiederbeschaffungskosten vor allem bei der Abschreibung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung. Außerdem ersetzt eine Hausratversicherung gewöhnlich den Wiederbeschaffungswert, was sie im Schadensfall attraktiver als beispielsweise eine eventuell ebenfalls eintretende Haftpflichtversicherung (Zeitwert) macht. Man unterscheidet:

Wiederbeschaffungsneuwert

Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand derzeit neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.

Wiederbeschaffungszeitwert

Der Wiederbeschaffungszeitwert ist ein Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird/wurde. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist Schadensersatz, der einen Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art bildet und nach deutschem Recht zusätzlich eine Sühnefunktion hat. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wieder gutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen.

Schadensersatz:

Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder Sache erlitten hat.

Das deutsche Zivilrecht unterscheidet zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Ausnahmsweise kommt eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung oder eine Haftung für rechtmäßiges Verhalten (Gefährdungshaftung) zum Tragen.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel: Was ist mein Auto noch wert?

Verschulden ist ein Zurechnungsmaßstab für eigenes rechtswidriges Verhalten; fremdes Verhalten kann nur in Ausnahmefällen zugerechnet werden. Der Schadenersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Daneben kann bei Personenschäden Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstehen. Der Haftung auf Schadenersatz kann ein Mitverschulden des Geschädigten entgegengehalten werden. Die Haftung Dritter entlastet Mithaftende im Verhältnis zu dem Geschädigten nicht. Eventuell können mehrere Haftende als Gesamtschuldner haften.